Die Unterbringung von Verwandten oder Bekannten über die Weihnachtstage und bis zum 1. Januar 2021 ist in Beherbergungsbetrieben in Brandenburg leider ebenfalls nicht erlaubt. Bitte informieren Sie sich daher, ob Sie im genannten Buchungszeitraum zum angestrebten Reisezweck beherbergt werden dürfen. Eine Übersicht zu den geltenden Regelungen finden Sie hier: www.deutschertourismusverband.de/service/coronavirus/uebersicht-zu-behoerdlichen-massnahmen.html. Eine Verantwortung für Aktualität und Vollständigkeit der Informationen auf den verlinkten Seiten können wir nicht übernehmen.
Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Entwicklungen auf der Seite des Ruppiner Seenlandes: www.ruppiner-seenland.de/info/notiz/intern.html und im Tourismusnetzwerk Brandenburg unter: www.tourismusnetzwerk-brandenburg.de/corona/